Erwägungsgrund 10 32017R0752
Die Behörde hat ein Gutachten zu den Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser abgegeben. In dem Gutachten wird eine tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 2,8 μg Nickel je kg Körpergewicht je Tag festgelegt, und es wird darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche chronische lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Nickel über dem TDI-Wert liegt, insbesondere bei jungen Menschen. Demzufolge ist es angebracht, einen Allokationsfaktor von 10 % des konventionell abgeleiteten Migrationsgrenzwerts anzuwenden. Daher sollte für die Migration von Nickel aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff ein Migrationsgrenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel gelten. Dieser Grenzwert sollte somit in die Spezifikation für die Migration aus Metallen in Anhang II der Verordnung aufgenommen werden.