Erwägungsgrund 7 32017R0752
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs α-Tocopherolacetat mit der FCM-Stoff-Nr. 1055 sowie den CAS-Nrn. 7695-91-2 und 58-95-7 abgegeben. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die Verwendung des Stoffs als Antioxidans in Polyolefinen unbedenklich ist. Die Behörde stellte fest, dass der Stoff zu α-Tocopherol und Essigsäure hydrolysiert, die beide zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sind. Somit besteht ein Risiko, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für diese beiden Hydrolyseprodukte festgelegten Beschränkungen nicht eingehalten werden könnten. Folglich sollte dieser Zusatzstoff in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass er nur als Antioxidans in Polyolefinen verwendet werden darf; außerdem sollte ein Hinweis hinzugefügt werden, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Beschränkungen einzuhalten sind.