Erwägungsgrund 11 32017R0752
In Anhang III Nummer 4 der Verordnung werden Simulanzkombinationen zugeordnet, die für verschiedene Arten von Lebensmitteln repräsentativ sind und zur Prüfung auf Gesamtmigration verwendet werden sollten. Der Wortlaut von Nummer 4 ist nicht ausreichend klar und sollte daher deutlicher formuliert werden.