Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die in Artikel 4 und 5 genannten Ziele zu erreichen, werden aus dem Programm insbesondere folgende Arten von Maßnahmen finanziert: a) Bereitstellung von Fachwissen für politische Beratung, politischen Wandel, die Erstellung von Strategien und Reformfahrplänen sowie für rechtliche, institutionelle, strukturelle und administrative Reformen; b) kurz- oder längerfristige Bereitstellung von Sachverständigen einschließlich Sachverständiger vor Ort, die Aufgaben in bestimmten Bereichen wahrnehmen oder operative Maßnahmen durchführen, gegebenenfalls mit der Unterstützung von Dolmetschern, Übersetzern und Mitarbeitern, administrativer Unterstützung sowie Unterstützung durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Ausrüstung; c) Aufbau institutioneller, administrativer oder sektoraler Kapazitäten und damit zusammenhängende unterstützende Maßnahmen auf allen Verwaltungsebenen, die gegebenenfalls auch zur Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen, insbesondere: i) Seminare, Konferenzen und Workshops; ii) Arbeitsbesuche in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder in einem Drittland, mit denen die Beamten Fachwissen in den betreffenden Themenbereichen erwerben bzw. erweitern können, und iii) Schulungen sowie Entwicklung von Online- oder sonstigen Schulungsmodulen zur Förderung der für die einschlägigen Reformen erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse; d) Erhebung von Daten und Erstellung von Statistiken; Entwicklung von gemeinsamen Methoden sowie gegebenenfalls Indikatoren oder Richtwerten; e) Organisation der lokalen operativen Unterstützung in Bereichen wie Asyl, Migration und Grenzkontrollen; f) Aufbau von IT-Kapazitäten: Bereitstellung von Fachwissen über Entwicklung, Wartung, Betrieb und Qualitätskontrollen der für die Durchführung der einschlägigen Reformen erforderlichen IT-Infrastruktur und -Anwendungen sowie von Fachwissen über Programme zur Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen; g) Erstellung von Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Erhebungen sowie von Bewertungen und Folgenabschätzungen und Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial; h) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Lernen, Zusammenarbeit, Sensibilisierung, Wissensverbreitung und Austausch bewährter Verfahren; Organisation von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, Medienkampagnen und Veranstaltungen, einschließlich institutionelle Kommunikation und gegebenenfalls Kommunikation über soziale Netzwerke; i) Zusammenstellung und Veröffentlichung von Material zur Verbreitung von Informationen und den Ergebnissen des Programms, auch durch Entwicklung, Einsatz und Wartung von Informations- und Kommunikationssystemen und -instrumenten; j) andere einschlägige Tätigkeiten zur Unterstützung des übergeordneten Ziels und der Einzelziele im Sinne der Artikel 4 und 5.
Studien, Sitzungen, Informations-, Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Aufbereitung und Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren,…
Studien, Sitzungen, Informations-, Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Aufbereitung und Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren,…
Experten-Fazilitäten für den gezielten Kapazitätsaufbau in einem AKP-Staat, einem ÜLG oder einer betreffenden Region und kurzfristige technische Hilfe und…
Bereitstellung von Fachwissen für politische Beratung, politischen Wandel, die Ausarbeitung von Strategien und Reformfahrplänen sowie für rechtliche,…
Aus dem Programm werden die Entwicklung politischer Strategien, die Öffentlichkeitsarbeit sowie Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.