Art. 5a 32017R0825
Unterstützung der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet
Um die in den Artikeln 4 und 5 genannten Ziele zu erreichen, und innerhalb der förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 6, können im Rahmen des Programms Maßnahmen und Tätigkeiten auch zur Unterstützung von Reformen finanziert werden, die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet unterstützen können.