Art. 1 Abs. null 32004R1829VERORDNUNG (EG) Nr. 1829/2004 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2004 zur Annahme von Abweichungen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik im Hinblick auf Belgien, Portugal, Griechenland und Zypern (Text von Bedeutung für den EWR)
2. Die Abweichungen gemäß Absatz 1 werden nur für Daten des ersten Bezugsjahres (2004) zugelassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums übermitteln Belgien, Portugal,…
Art. 1 Nr. 2 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
In Artikel 137 wird im Titel und in Absatz 1 Unterabsatz 1 die Angabe „in den Jahren 2019 und 2020“ durch die Angabe „im Jahr 2020“ ersetzt.
Art. 4 Abs. 2 32002R2150VERORDNUNG (EG) Nr. 2150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Absatz 1 genannten Abweichungen können einzelnen Mitgliedstaaten nur für die Daten des ersten Bezugsjahres eingeräumt werden.
Art. 1 Buchst. a 32018D0009BESCHLUSS (EU) 2018/9 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017
Im Einleitungssatz wird „2019“ durch „2020“ ersetzt.