Erwägungsgrund 13 32023R0588
Das Programm sollte daher die Festlegung, Konzeption, Entwicklung, Validierung und damit verbundene Errichtungstätigkeiten für den Bau der ersten Weltraum- und Bodeninfrastruktur umfassen, die für die Bereitstellung der ersten staatlichen Dienste erforderlich ist. Das Programm sollte dann schrittweise Errichtungsmaßnahmen zur Vervollständigung der Weltraum- und Bodeninfrastruktur beinhalten, die für die Erbringung fortschrittlicher staatlicher Dienste erforderlich ist, die gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen und über den gegenwärtigen Stand der Technik vorhandener europäischer Satellitenkommunikationsdienste hinausgehen. Darüber hinaus sollte das Programm die Entwicklung von Nutzerterminals fördern, die in der Lage sind, die fortgeschrittenen Kommunikationsdienste zu nutzen. Die Betriebstätigkeiten sollten so bald wie möglich beginnen, wobei auf eine Erbringung der ersten staatlichen Dienste bis 2024 abgezielt wird, damit so schnell wie möglich dem Bedarf der staatlich berechtigten Nutzer entsprochen wird. Das Programm sollte anschließend Maßnahmen zur Vervollständigung der Weltraum- und Bodeninfrastruktur, die für die volle Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2027 erforderlich ist, beinhalten. Die Erbringung staatlicher Dienste, der Betrieb, die Instandhaltung und die fortlaufende Verbesserung der Weltraum- und Bodeninfrastruktur nach ihrer Inbetriebnahme sowie die Entwicklung der künftigen Generationen der staatlichen Dienste sollten Teil der Betriebstätigkeiten sein.