Erwägungsgrund 45 32018R1240
Europol ist der Knotenpunkt für den Informationsaustausch in der Union. Ihm kommt bei der Zusammenarbeit zwischen den für die Ermittlungen im Bereich der grenzüberschreitende Kriminalität zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der unionsweiten Verhinderung, Analyse und Untersuchung von Straftaten zu. Daher sollte Europol im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/794 im Rahmen seiner Aufgaben in bestimmten Fällen ebenfalls Zugang zum ETIAS-Zentralsystem haben, in denen dies erforderlich ist, damit Europol die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten unterstützen und verstärken kann.