Erwägungsgrund 44 32018R1240
Die zentralen Anlaufstellen sollten unabhängig von den benannten Behörden handeln und prüfen, ob die Bedingungen für die Beantragung des Zugangs zum ETIAS-Zentralsystem im konkreten Einzelfall erfüllt sind.
Die zentralen Anlaufstellen sollten unabhängig von den benannten Behörden handeln und prüfen, ob die Bedingungen für die Beantragung des Zugangs zum ETIAS-Zentralsystem im konkreten Einzelfall erfüllt sind.