Erwägungsgrund 65 32018R1240
Die Betriebs- und Unterhaltskosten des ETIAS-Informationssystems, der ETIAS-Zentralstelle und der nationalen ETIAS-Stellen sollten durch die Einnahmen aus den Reisegenehmigungsgebühren vollständig gedeckt werden. Die Gebühren sollten daher je nach Erfordernis unter Berücksichtigung der Kosten angepasst werden.