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Eine Reihe standardisierter Datenelemente im Zusammenhang mit Barmittelbewegungen, wie die personenbezogenen Daten des Erklärenden, des Eigentümers oder des Empfängers, Angaben zur wirtschaftlichen Herkunft und Angaben zur beabsichtigten Verwendung der Barmittel, sollten erfasst werden, um die Ziele dieser Verordnung zu erreichen. Es ist erforderlich, dass der Erklärende, Eigentümer oder Empfänger die in ihren Ausweisdokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, um das Risiko von Fehlern bezüglich ihrer Identitäten und Verzögerungen aufgrund einer etwaigen sich später als notwendig erweisenden Überprüfung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Wenn Barmittelbeträge unterhalb des Schwellenwerts festgestellt werden, jedoch Hinweise darauf vorliegen, dass die Barmittel mit kriminellen Tätigkeiten gemäß…
Im Falle von unbegleiteten Barmitteln sollten die zuständigen Behörden befugt sein, Informationen über den Erklärenden, den Eigentümer, den Absender und den…
Stellen die zuständigen Behörden eine Nichtanmeldung oder Nichtoffenlegung von Barmitteln fest oder liegen Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit vor, sollten…
Angesichts der Art der zusammengetragenen Informationen und der legitimen Erwartungen der Mitführenden und Erklärenden, dass ihre personenbezogenen Daten und…
den Empfänger oder den vorgesehenen Empfänger der Barmittel, einschließlich des vollständigen Namens, Kontaktdaten (einschließlich der Anschrift), Geburtsdatum…
In Bezug auf Bewegungen von unbegleiteten Barmitteln, wie im Fall von Barmitteln, die in Postpaketen, in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbegleitetem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.