Erwägungsgrund 25 32018R1726
Die Übertragung des Betriebsmanagements von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf die Agentur sollte sich nicht auf die für diese Systeme geltenden besonderen Vorschriften auswirken. Vor allem die besonderen Vorschriften über Zweckgebundenheit, Zugriffsrechte, Sicherheitsmaßnahmen und weitere Datenschutzanforderungen für jedes dieser Systeme sind in vollem Umfang anwendbar.