Erwägungsgrund 22 32024R2509
Es sollte eine Bestimmung eingeführt werden, die es juristischen Personen ermöglicht, für Werbezwecke oder zur Wahrnehmung der sozialen Verantwortung Veranstaltungen oder Aktivitäten mittels Sachleistungen zu sponsern.
Es sollte eine Bestimmung eingeführt werden, die es juristischen Personen ermöglicht, für Werbezwecke oder zur Wahrnehmung der sozialen Verantwortung Veranstaltungen oder Aktivitäten mittels Sachleistungen zu sponsern.