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Verschiedene Durchführungsbestimmungen zum internen Prüfer, zur ordnungsgemäßen Verwaltung und zum Rechtsbehelf, zum IT-System, zur elektronischen Übermittlung, zur elektronischen Verwaltung, zu den verwaltungsrechtlichen und finanziellen Sanktionen und zum Gebrauch der zentralen Ausschlussdatenbank sollten an diejenigen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 angeglichen werden. Des Weiteren sollte der Schutz der finanziellen Interessen der Union durch die Verhängung von Sanktionen verstärkt werden, soweit der 11. EEF im Wege der indirekten Mittelverwaltung mit AKP-Staaten und ÜLG ausgeführt wird.
Die finanziellen Interessen der Union und der übrigen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene…
Die Vorschriften über die Methoden der Ausführung, d. h. über die Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben sowie über deren Bedingungen und Grenzen, sollten an…
Die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden; dazu…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention,…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention,…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, unter anderem durch Prävention,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.