Gesetze
Gesetz wird geladen …
In den Übergangsbestimmungen sollten die Vorschriften über die Behandlung von Restbeträgen und Einnahmen aus dem 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „vorangegangene EEF“) sowie die Anwendung dieser Verordnung auf noch laufende Maßnahmen im Rahmen dieser EEF festgelegt werden.
Die Übertragung der Restbeträge der im Rahmen der Internen Abkommen zum vorangegangenen EEF gebildeten Mittel auf den 11. EEF erfolgt gemäß Artikel 1 Absatz 2…
Die restlichen Zinseinnahmen aus Mitteln der vorangegangenen EEF werden auf den 11. EEF übertragen und denselben Zwecken wie die Einnahmen gemäß Artikel 1…
Beträge aus Projekten im Rahmen des 10. EEF oder anderer vorangegangener EEF, die nicht gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Internen Abkommens gebunden wurden, oder…
Die Behandlung der Restmittel vorangegangener EEF, insbesondere die Modalitäten ihrer Übertragung auf den 10. EEF und die Vorschriften für ihre Inanspruchnahme…
Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1877 sieht vor, dass Beiträge zunächst bis zur Ausschöpfung der für vorangehende Europäische Entwicklungsfonds…
Die Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 regelt die Bereitstellung und Ausführung der Finanzmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.