Erwägungsgrund 19 32018R1877In den Übergangsbestimmungen sollten die Vorschriften über die Behandlung von Restbeträgen und Einnahmen aus dem 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds…
Erwägungsgrund 2 32008R0215Die Behandlung der Restmittel vorangegangener EEF, insbesondere die Modalitäten ihrer Übertragung auf den 10. EEF und die Vorschriften für ihre Inanspruchnahme…
Erwägungsgrund 13 32022D1223BESCHLUSS (EU) 2022/1223 DES RATES vom 12. Juli 2022 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Die wiederverwendeten Mittel des 10. EEF, die zuvor gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Internen Abkommens über den 11. EEF nicht gebunden oder gemäß Artikel 1 Absatz…
Erwägungsgrund 5 32020D1422BESCHLUSS (EU) 2020/1422 DES RATES vom 5. Oktober 2020 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika
Die wiederverwendeten Mittel des 10. EEF, die zuvor gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Internen Abkommens über den 11. EEF nicht gebunden oder die gemäß Artikel 1…
Erwägungsgrund 14 32022D1223BESCHLUSS (EU) 2022/1223 DES RATES vom 12. Juli 2022 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Die wiederverwendeten Mittel des 11. EEF, die zuvor gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1877 nicht gebunden oder freigegeben wurden, bleiben…