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Die Mittelausführung des 11. EEF sollte sich an den Grundsätzen der Einheit und der Haushaltswahrheit, der Rechnungseinheit, der Spezialität, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Transparenz orientieren. In Anbetracht des mehrjährigen Rahmens des 11. EEF sollte der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit auf den 11. EEF nicht angewandt werden.
Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, damit die Mittel des 11. EEF nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der…
Die Mittel des EEF werden nach folgenden Grundsätzen ausgeführt: a) Grundsatz der Einheit und Haushaltswahrheit; b) Grundsatz der Rechnungseinheit; c) Grundsatz…
Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechend sollte die Ausführung der EEF-Mittel wirksam und effizient intern kontrolliert werden.
Mit der Verordnung (EU) 2015/323 des Rates werden die Modalitäten der Ausführung der Finanzmittel des 11. EEF (im Folgenden „11. EEF“) festgelegt. Diese…
Die fundamentalen Grundsätze des Haushaltsrechts (Einheit, Gesamtdeckung, Spezialität, Jährlichkeit) sowie die Grundsätze der Haushaltswahrheit, des…
Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans gelten nach Maßgabe dieser Verordnung die Grundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit, der Jährlichkeit,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.