Erwägungsgrund 4 32018R1877
Es sei erneut darauf hingewiesen, dass der Rahmen für die Mittelausführung des 11. EEF neben der vorliegenden Verordnung aus dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, insbesondere aus dessen Anhang IV, aus dem Internen Abkommen, aus dem Beschluss 2013/755/EU des Rates und aus der Verordnung (EU) 2015/322 des Rates besteht.