Erwägungsgrund 13 32018R1877
Verschiedene Durchführungsbestimmungen zum internen Prüfer, zur ordnungsgemäßen Verwaltung und zum Rechtsbehelf, zum IT-System, zur elektronischen Übermittlung, zur elektronischen Verwaltung, zu den verwaltungsrechtlichen und finanziellen Sanktionen und zum Gebrauch der zentralen Ausschlussdatenbank sollten an diejenigen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 angeglichen werden. Des Weiteren sollte der Schutz der finanziellen Interessen der Union durch die Verhängung von Sanktionen verstärkt werden, soweit der 11. EEF im Wege der indirekten Mittelverwaltung mit AKP-Staaten und ÜLG ausgeführt wird.