Erwägungsgrund 41 32019R0942
Der Direktor und der Regulierungsrat sollten die Möglichkeit haben, bei der in dieser Verordnung festgelegten Regulierungstätigkeit von Arbeitsgruppen unterstützt zu werden.
Der Direktor und der Regulierungsrat sollten die Möglichkeit haben, bei der in dieser Verordnung festgelegten Regulierungstätigkeit von Arbeitsgruppen unterstützt zu werden.