Erwägungsgrund 29 32018R1971
Der Direktor sollte das GEREK-Büro in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten weiterhin vertreten. Der Verwaltungsrat sollte den Direktor im Anschluss an ein offenes und transparentes Auswahlverfahren ernennen, um eine strenge Bewertung der Bewerber und ein hohes Maß an Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Amtszeit des Verwaltungsdirektors des Büros betrug in der Vergangenheit drei Jahre. Das Mandat des Direktors muss hinreichend lang sein, um Stabilität und die Umsetzung einer langfristigen Strategie für das GEREK-Büro zu gewährleisten.