Erwägungsgrund 1 32018R0285
Mit der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2016/849 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2016/849 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.