Erwägungsgrund 7 32018R0285
Drei Personen und eine Einrichtung, die vom VN-Sicherheitsrat benannt wurden, sollten aus der Liste der vom Rat selbst benannten Personen und Einrichtungen in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 gestrichen werden.
Drei Personen und eine Einrichtung, die vom VN-Sicherheitsrat benannt wurden, sollten aus der Liste der vom Rat selbst benannten Personen und Einrichtungen in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 gestrichen werden.