Erwägungsgrund 4 32018R0285
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die Liste der Lebensmittel und landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Maschinen und elektrischen Ausrüstungen, des Erd- und Steinmaterials, einschließlich Magnesit und Magnesia, der Holzwaren, Schiffe, Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie des Eisens, Stahls und anderer Metalle entsprechend den Feststellungen des Sanktionsausschusses oder des VN-Sicherheitsrats zu ändern und die Codes aus der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates zu ändern.