Erwägungsgrund 40 32018R0302
Anbieter, Behörden und andere Beteiligte sollten ausreichend Zeit haben, um sich an die Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Anbieter, Behörden und andere Beteiligte sollten ausreichend Zeit haben, um sich an die Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen und deren Einhaltung zu gewährleisten.