Erwägungsgrund 10 32018R0677
Obwohl die Behörde die Exposition gegenüber Thaumatin (E 957) anhand der derzeit geltenden Höchstmengen sowie der vom Antragsteller vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung und Erhöhung der Verwendungsmengen berechnet hat, sollte die Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker auf diejenigen Lebensmittelkategorien beschränkt werden, bei denen eine begründete technologische Notwendigkeit besteht, der durch kein anderes wirtschaftlich und technologisch praktikables Mittel nachzukommen ist, und bei denen die Verwendung den Verbraucher nicht irreführt.