Verordnung (EU) 2018/677 der Kommission vom 3. Mai 2018 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in bestimmten Lebensmittelkategorien (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf der Grundlage der vorliegenden toxikologischen Bewertungen zog die Behörde den Schluss, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Verwendungen und die vorgeschlagenen Änderungen der Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken aufwerfen.
Erwägungsgrund 9 32018R0677
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