Erwägungsgrund 4 32018R0677
Am 12. November 2014 wurde ein Antrag auf die Ausweitung der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in mehreren Lebensmittelkategorien in bestimmten Verwendungsmengen eingereicht. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 wurde der Antrag den Mitgliedstaaten von der Kommission zugänglich gemacht.