Verordnung (EU) 2018/976 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee
Die Verordnung (EU) 2016/1139 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32018R0976
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