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Frankreich, Italien und Spanien haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 Bewirtschaftungspläne verabschiedet. Allerdings sind diese Pläne nicht aufeinander abgestimmt und berücksichtigen weder alle in den Fischereien auf Grundfischbestände eingesetzten Fanggeräte noch die gebietsübergreifende Verteilung bestimmter Bestände und Fangflotten. Darüber hinaus haben sich diese Pläne bei der Erreichung der Ziele der GFP als unwirksam erwiesen. Die Mitgliedstaaten und Interessenträger haben sich dafür ausgesprochen, auf Unionsebene einen Mehrjahresplan für die betroffenen Bestände auszuarbeiten und durchzuführen.
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 verabschiedete die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/5 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige…
Zur Verwirklichung der Ziele der GFP sollten eine Reihe von Bestandserhaltungsmaßnahmen, wie Mehrjahrespläne, technische Maßnahmen und die Festlegung und…
Es sollten Maßnahmen für die Unterstützung der Erhebung, der Verwaltung und der Verwendung von Fischereidaten nach dem mehrjährigen Unionsprogramm festgelegt…
Um die Ziele der GFP zu erreichen, müssen eine Reihe von Erhaltungsmaßnahmen, gegebenenfalls auch Kombinationen von Maßnahmen, beschlossen werden, wie…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der GFP im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen…
Angesichts der Probleme bei der Entwicklung der Fangindustrie und ihrem Management sowie der begrenzten Finanzmittel der Mitgliedstaaten können die Ziele der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.