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Unter Berücksichtigung dessen, dass der höchstzulässige Fischereiaufwand für jedes Kalenderjahr festgelegt wird, sollten die Bestimmungen über die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands ab dem 1. Januar 2020 gelten. Unter Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sollten die Bestimmungen zu den Spannen von FMSY und zu Sicherheitsmechanismen für Bestände unterhalb des BPA ab dem 1. Januar 2025 gelten —
Für die Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands sollte es Spannen von FMSY für eine „normale Befischung“ geben und — vorbehaltlich des guten Zustands…
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 und ungeachtet des Absatzes 2 der vorliegenden Artikel gilt während der ersten fünf Jahre der Durchführung des Plans…
Ungeachtet der Absätze 1 und 3 kann der höchstzulässige Fischereiaufwand oberhalb der zu jenem Zeitpunkt für den am stärksten gefährdeten Bestand verfügbaren…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2019…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2018…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.