Erwägungsgrund 4 32019R1022
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union. Die GFP soll zum Schutz der Meeresumwelt und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller kommerziell genutzten Arten sowie insbesondere zum Erreichen des Ziels eines guten Umweltzustands bis 2020 beitragen.