Erwägungsgrund 8 32019R1197
Daher ist es angezeigt, Voraussetzungen festzulegen, unter denen das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich ansässige Personen und Stellen für 2019 weiterhin hinsichtlich der bis zu dem Tag, an dem die Geltung der Verträge für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet endet (im Folgenden „Austrittsdatum“), mit ihnen unterzeichneten Vereinbarungen oder an sie gerichteten erlassenen Beschlüsse förderfähig bleiben könnten. Diese Voraussetzungen würden darin bestehen, dass das Vereinigte Königreich der Kommission schriftlich die Verpflichtung bestätigt hat, einen auf der Grundlage der geschätzten Eigenmittel aus dem Vereinigten Königreich berechneten Beitrag, wie er im endgültig angenommenen Haushalt für 2019 ausgewiesen ist, zu zahlen, dass das Vereinigte Königreich eine erste Ratenzahlung geleistet hat und dass das Vereinigte Königreich der Kommission schriftlich seine Verpflichtung bestätigt hat, vollständige Prüfungen und Kontrollen durch die Union im Einklang mit den geltenden Vorschriften zuzulassen. Angesichts der erforderlichen Sicherheit ist es angemessen, eine Frist für die Erfüllung der Voraussetzungen zu setzen. Die Kommission sollte einen Beschluss über die Erfüllung der Voraussetzungen erlassen.