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Die PEPP-Anbieter können ihre Produkte mit der Option versehen, auch biometrische Risiken abzudecken.
Die Abdeckung biometrischer Risiken unterliegt dem einschlägigen branchenspezifischen Recht, das auf den PEPP-Anbieter anwendbar ist. Die Abdeckung biometrischer Risiken kann in den einzelnen Unterkonten unterschiedlich sein.
Die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, e und f genannten PEPP-Anbieter können PEPPs mit der Option anbieten, biometrische Risiken abzudecken. In dem Fall wird der Versicherungsschutz nur im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen gewährt, die die Risiken gemäß dem für sie geltenden branchenspezifischen Recht abdecken können. Die Versicherungsunternehmen haften uneingeschränkt für die Abdeckung biometrischer Risiken.
ausführliche Angaben zu einer etwaigen Abdeckung biometrischer Risiken, einschließlich der Umstände, unter denen diese Abdeckung greifen würde;
wenn das PEPP auch biometrische Risiken abdeckt, Einzelheiten zu den abgedeckten Risiken und den Versicherungsleistungen, einschließlich der Umstände, unter…
Bezieht sich ein PEPP-Basisinformationsblatt auf einen PEPP-Vertrag, der biometrische Risiken abdeckt, so bestehen die Verpflichtungen des PEPP-Anbieters nach…
„PEPP-Leistungen“ PEPP-Altersversorgungsleistungen und andere Zusatzleistungen, auf die ein PEPP-Leistungsempfänger gemäß dem PEPP-Vertrag Anspruch hat,…
In zahlreichen Fällen könnte das Trägerunternehmen und nicht die EbAV selbst die biometrischen Risiken decken oder bestimmte Leistungen oder Anlageergebnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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