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Um bessere Konditionen für ihre Anlagen zu erlangen, wodurch auch der Wettbewerb zwischen den PEPP-Anbietern gefördert wird, sollten die PEPP-Sparer das Recht haben, in der Ansparphase in einem klaren, schnellen und sicheren Verfahren zu einem anderen PEPP-Anbieter im selben oder in einem anderen Mitgliedstaat zu wechseln. Die PEPP-Anbieter sollten während der Leistungsphase jedoch nicht verpflichtet sein, für PEPPs einen Wechselservice anzubieten, wenn die Sparer Auszahlungen in Form einer lebenslangen Rente erhalten. Beim Wechsel sollten die übertragenden PEPP-Anbieter die entsprechenden Beträge oder gegebenenfalls Sacheinlagen vom PEPP-Konto übertragen und das Konto schließen. PEPP-Sparer sollten mit den empfangenden PEPP-Anbietern einen Vertrag über die Eröffnung eines neuen PEPP-Kontos abschließen. Das neue PEPP-Konto sollte die gleiche Unterkontenstruktur haben wie das bisherige PEPP-Konto.
Die PEPP-Anbieter stellen einen Wechselservice bereit, bei dem sie auf Anweisung des PEPP-Sparers die entsprechenden Beträge oder gegebenenfalls Sacheinlagen…
Wenn der PEPP-Anbieter alternative Anlageoptionen bietet, kann der PEPP-Sparer während der Ansparphase des PEPP frühestens fünf Jahre nach Abschluss des…
im Einvernehmen mit dem empfangenden PEPP-Anbieter das Datum angeben, ab dem die Zahlungen an das beim empfangenden PEPP-Anbieter eröffnete PEPP-Konto zu…
Das Verfahren für einen Anbieterwechsel sollte für den PEPP-Sparer unkompliziert sein. Deshalb sollte der PEPP-Anbieter, zu dem der PEPP-Sparer wechselt, dafür…
Um den PEPP-Anbietern eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen, sollte die Verpflichtung zur Bereitstellung von PEPPs mit Unterkonten für mindestens zwei…
Damit der Wechsel gelingt, ist die Kooperation des übertragenden PEPP-Anbieters erforderlich. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte vom übertragenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.