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Vor der Einwilligung in den Anbieterwechsel sollte der PEPP-Sparer über sämtliche Verfahrensschritte und Kosten informiert werden, die erforderlich sind, um den Wechsel zu vollziehen, damit der PEPP-Sparer eine wohlinformierte Entscheidung über den Wechselservice treffen kann.
Nachdem der PEPP-Sparer eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage der ihm von den PEPP-Anbietern gemäß Artikel 56 bereitgestellten Informationen getroffen…
Die PEPP-Anbieter erteilen den PEPP-Sparern zum Wechselservice die folgenden Informationen, damit die PEPP-Sparer fundierte Entscheidungen treffen können: Der…
Die PEPP-Sparer sollten in der Lage sein, vor dem Wechsel eine wohlinformierte Entscheidung zu treffen. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte alle Vertriebs- und…
Das Verfahren für einen Anbieterwechsel sollte für den PEPP-Sparer unkompliziert sein. Deshalb sollte der PEPP-Anbieter, zu dem der PEPP-Sparer wechselt, dafür…
Damit der Wechsel gelingt, ist die Kooperation des übertragenden PEPP-Anbieters erforderlich. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte vom übertragenden…
Vor dem Abschluss eines PEPP-Vertrags sollten die potenziellen PEPP-Sparer alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.