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Das Verfahren für einen Anbieterwechsel sollte für den PEPP-Sparer unkompliziert sein. Deshalb sollte der PEPP-Anbieter, zu dem der PEPP-Sparer wechselt, dafür verantwortlich sein, den Anbieterwechsel für den PEPP-Sparer auf dessen Antrag hin einzuleiten und abzuwickeln. Die PEPP-Anbieter sollten bei der Einrichtung des Wechselservice die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis zusätzliche Hilfsmittel, etwa technische Lösungen, einzusetzen. Da es sich bei dem PEPP um ein europaweites Produkt handelt, sollten PEPP-Sparer die Möglichkeit haben, den Anbieter unverzüglich und unentgeltlich zu wechseln, wenn in dem Mitgliedstaat, in den sie umziehen, kein Unterkonto verfügbar ist.
Die PEPP-Anbieter stellen einen Wechselservice bereit, bei dem sie auf Anweisung des PEPP-Sparers die entsprechenden Beträge oder gegebenenfalls Sacheinlagen…
Nachdem der PEPP-Sparer eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage der ihm von den PEPP-Anbietern gemäß Artikel 56 bereitgestellten Informationen getroffen…
Vor der Einwilligung in den Anbieterwechsel sollte der PEPP-Sparer über sämtliche Verfahrensschritte und Kosten informiert werden, die erforderlich sind, um den…
Um bessere Konditionen für ihre Anlagen zu erlangen, wodurch auch der Wettbewerb zwischen den PEPP-Anbietern gefördert wird, sollten die PEPP-Sparer das Recht…
Damit der Wechsel gelingt, ist die Kooperation des übertragenden PEPP-Anbieters erforderlich. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte vom übertragenden…
Um den PEPP-Anbietern eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen, sollte die Verpflichtung zur Bereitstellung von PEPPs mit Unterkonten für mindestens zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.