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Auch wenn die laufende Beaufsichtigung der PEPP-Anbieter durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgen soll, sollte die EIOPA die Aufsicht in Bezug auf PEPPs doch koordinieren, um die kohärente Anwendung einer einheitlichen Aufsichtsmethodik sicherzustellen und so zum Ziel einer europaweiten, langfristigen Altersvorsorge durch PEPPs beizutragen.
Die EIOPA und die zuständigen Behörden führen ein Monitoring der angebotenen oder vertriebenen privaten Altersvorsorgeprodukte durch, um sicherzugehen, dass…
Die EIOPA sollte mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und deren Zusammenarbeit sowie Kohärenz fördern. Im Hinblick darauf sollte die EIOPA bei der…
Die PEPP-Anbieter sollten mit einer einmaligen Produktregistrierung auf der Grundlage einheitlicher Vorschriften Zugang zum gesamten Unionsmarkt erhalten. Im…
Da das PEPP ein europaweites Produkt ist, ergibt sich die Notwendigkeit, für einen einheitlich hohen Schutz der PEPP-Sparer auf dem gesamten Binnenmarkt zu…
Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die zuständigen Behörden als oberste Ziele den Schutz der Rechte der PEPP-Sparer und PEPP-Leistungsempfänger sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.