Erwägungsgrund 65 32019R1238
Vor der Einwilligung in den Anbieterwechsel sollte der PEPP-Sparer über sämtliche Verfahrensschritte und Kosten informiert werden, die erforderlich sind, um den Wechsel zu vollziehen, damit der PEPP-Sparer eine wohlinformierte Entscheidung über den Wechselservice treffen kann.