Gesetze
Gesetz wird geladen …
Andere von den Mitgliedstaaten und Dienstleistern bereitgestellte Meldekanäle wie Hafeninformationssysteme könnten als optionale Meldeanlaufstellen beibehalten werden und sollten als Datendienstleister dienen können.
Die Mitgliedstaaten können den Anmeldern gestatten, die Informationen über andere Meldekanäle zu übermitteln, sofern die Nutzung dieser Kanäle für die Anmelder…
Das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr bietet den Anmeldern die technische Möglichkeit, Dienstleistungsanbietern im Bestimmungshafen gesondert…
Um die Effizienz der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr zu verbessern und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten, sollte es möglich…
Um den Seeverkehr effizienter zu gestalten und Dopplungen der zu betrieblichen Zwecken zu übermittelnden Schiffsmeldungen bei einem Hafenaufenthalt zu…
Werden Informationen von den nationalen zentralen Meldeportalen für den Seeverkehr an die zuständigen Behörden verteilt, so sollte die Übermittlung den…
Die bestehenden nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr in den einzelnen Mitgliedstaaten sollten als Grundlage für ein technologieneutrales und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.