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Die Anwenderschnittstellen dieser nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr aufseiten der Anmelder sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um die Meldeformalitäten zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern. Diese Harmonisierung sollte dadurch erreicht werden, dass jedes nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr eine auf Unionsebene entwickelte einheitliche Schnittstellen-Software für den Austausch von Informationen zwischen den Systemen (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) verwendet. Die Mitgliedstaaten sollten für die Integration und die Verwaltung des Schnittstellenmoduls sowie für die regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung der Software verantwortlich sein, wenn von der Kommission neue Versionen bereitgestellt werden. Die Kommission sollte dieses Modul entwickeln und bei Bedarf Aktualisierungen vornehmen, da angesichts der raschen Entwicklung digitaler Technologien jede technologische Lösung infolge neuer Entwicklungen schnell veraltet sein könnte.
Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten das Modul der harmonisierten Meldeschnittstelle und alle einschlägigen Informationen für die Integration in ihr…
die Kompatibilität des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr mit dem Modul der harmonisierten Meldeschnittstelle und die Einhaltung der…
Eine nutzerfreundliche grafische Nutzerschnittstelle mit gemeinsamen Funktionen sollte Bestandteil des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr im…
Um Meldeanforderungen vollständig zu harmonisieren, sollten Zollbehörden, Behörden für den Seeverkehr und andere einschlägige Behörden sowohl auf nationaler…
Insbesondere sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die funktionalen und technischen Spezifikationen, Qualitätskontrollmechanismen…
Um die Effizienz der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr zu verbessern und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten, sollte es möglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.