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Die gemeinsame Entsendung von Verbindungsbeamten sollte mit dem Ziel gefördert werden, die operative Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken und auf den vom Lenkungsausschuss ermittelten Bedarf auf Unionsebene zu reagieren. Die gemeinsame Entsendung durch mindestens zwei Mitgliedstaaten sollte aus Unionsfonds unterstützt werden, die die Zusammenarbeit fördern und allen Mitgliedstaaten einen Mehrwert bieten.
Ziel dieser Verordnung ist es, für eine bessere Koordinierung zu sorgen und den Rückgriff auf das Netz von Verbindungsbeamten zu verbessern, die von den…
Die Entsendung der derzeitigen europäischen Verbindungsbeamten für Migration in die wichtigsten Herkunfts- und Transitdrittländern wie sie in den…
Wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemeinsam einen Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen entsenden, können diese Mitgliedstaaten eine finanzielle…
Da die für Migrationsfragen zuständigen Verbindungsbeamten von verschiedenen zuständigen Behörden entsandt werden und sich ihre Aufgaben und Funktionen…
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die…
Um eine gerechte, einfache und wirksame Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts sicherzustellen, sollte die Behörde die Zusammenarbeit und den zeitnahen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.