Erwägungsgrund 17 32019R0127
Die Finanzvorschriften und die Bestimmungen über die Programmplanung und die Berichtspflichten im Zusammenhang mit Eurofound sollten aktualisiert werden. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission sieht vor, dass Eurofound bei den Programmen und Tätigkeiten, die mit erheblichen Ausgaben verbunden sind, Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen vornehmen muss. Diese Bewertungen sollten von Eurofound im Rahmen ihrer mehrjährigen und jährlichen Programmplanung berücksichtigt werden.