Erwägungsgrund 3 32019R0127
Die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.