Erwägungsgrund 8 32019R0127
Da die drei trilateralen Agenturen, namentlich Eurofound, die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) sich mit Fragen befassen, die den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld, die berufliche Aus- und Weiterbildung und Kompetenzen betreffen, ist eine enge Koordinierung dieser Agenturen nötig. Die Tätigkeit von Eurofound sollte daher die Tätigkeiten von EU-OSHA und Cedefop ergänzen, soweit diese ähnliche Interessengebiete abdecken, wobei vorrangig auf gut funktionierende Instrumente, wie zum Beispiel Absichtserklärungen, zurückgegriffen werden sollte. Eurofound sollte Wege zur Steigerung der Effizienz und Verstärkung der Synergien nutzen und bei ihrer Tätigkeit Überschneidungen mit den Tätigkeiten von EU-OSHA und Cedefop sowie der Kommission vermeiden. Außerdem sollte Eurofound, falls angezeigt, eine effiziente Kooperation mit den internen Forschungsressourcen der Organe der Union und externen Facheinrichtungen anstreben.