Erwägungsgrund 20 32019R0127
Die Bestimmungen über das Personal von Eurofound sollten mit dem Statut und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“), die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgelegt sind, im Einklang stehen.