Erwägungsgrund 18 32019R0127
Um die vollständige Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Eurofound sicherzustellen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Ziele und Aufgaben gemäß dieser Verordnung ordnungsgemäß zu erfüllen, sollte Eurofound mit einem ausreichenden und eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, dessen Einnahmen hauptsächlich aus einem Beitrag aus dem Gesamthaushalt der Union bestehen. Was den Beitrag der Union und etwaige weitere Zuschüsse aus dem Gesamthaushalt der Union betrifft, sollte Eurofound dem Haushaltsverfahren der Union unterliegen. Die Rechnungslegung von Eurofound sollte vom Rechnungshof geprüft werden.