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Die Kommission sollte zum Zeitpunkt des Beitritts der Union zur Genfer Akte und anschließend regelmäßig beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (im Folgenden „Internationales Büro“) Anmeldungen zur internationalen Eintragung geografischer Angaben mit Ursprung im Gebiet der Union, die dort geschützt sind, in das Register des Internationalen Büros (im Folgenden „internationales Register“) einreichen. Solche Anmeldungen sollten auf Mitteilungen der Mitgliedstaaten beruhen, die von sich aus oder auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 Ziffer ii der Genfer Akte oder eines Begünstigten im Sinne von Artikel 1 Ziffer xvii der Genfer Akte handeln. Bei der Vorbereitung der Mitteilungen sollten die Mitgliedstaaten das wirtschaftliche Interesse am internationalen Schutz der betreffenden geografischen Angaben berücksichtigen sowie insbesondere dem Produktionswert und dem Ausfuhrwert, dem Schutz im Rahmen anderer Abkommen sowie dem tatsächlichen oder potenziellen Missbrauch in Drittstaaten Rechnung tragen.
In ihrer jeweiligen Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne des Artikels 3 der Genfer Akte nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses (EU)…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Mitgliedschaft der Union im besonderen Verband zu gewährleisten, sollten der Kommission…
Die Kommission oder – bei geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse – das Amt veröffentlichen internationale Eintragungen, die das…
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Genfer Akte teilen die Kommission oder – bei geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse – das Amt dem…
Es ist angemessen, dass die Gebühren, die gemäß der Genfer Akte und der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und zur Genfer Akte des…
Die Durchsetzung des Schutzes von geografischen Angaben mit Ursprung in dritten Vertragsparteien, die im internationalen Register eingetragen sind, durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.