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Die Kommission oder – bei geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse – das Amt prüfen internationale Eintragungen, die das Internationale Büro gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Genfer Akte zu einer im internationalen Register eingetragenen geografischen Angabe mitteilt und bei denen die Ursprungsvertragspartei im Sinne von Artikel 1 Ziffer xv der Genfer Akte kein Mitgliedstaat ist, um festzustellen, ob sie die verpflichtenden Angaben gemäß Regel 5 Absatz 2 der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und zur Genfer Akte (im Folgenden „gemeinsame Ausführungsordnung“) sowie die Einzelheiten zur Qualität, zum Ansehen oder zu den Eigenschaften gemäß Regel 5 Absatz 3 der gemeinsamen Ausführungsordnung enthält.
Die in Absatz 1 genannte Prüfung wird innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt der Eintragung der geografischen Angabe in das internationale Register durchgeführt und erstreckt sich nicht auf die Prüfung anderer spezifischer Vorschriften des Unionsrechts für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen und insbesondere für Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, Vermarktungsnormen oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Die Kommission prüft die Anträge auf Eintragung, die gemäß Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 eingereicht werden. Sie prüft die Anträge unter Berücksichtigung des…
Geografische Angaben von Drittländern, die in der Union im Rahmen einer internationalen Übereinkunft, bei der die Union Vertragspartei ist, geschützt sind,…
Geografische Angaben für Drittlandserzeugnisse, die in der Union im Rahmen eines internationalen Abkommens, bei dem die Union Vertragspartei ist, geschützt…
Der Mitgliedstaat prüft den Antrag auf Eintragung, um sicherzustellen, dass er die in den jeweiligen Vorschriften für Wein, Spirituosen oder landwirtschaftliche…
das Eintragungsverfahren in Bezug auf einen Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe eines Drittlands, bei der es sich nicht um eine geografische Angabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.