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Wenn es aufgrund der Ergebnisse der Schwachstellenbeurteilung oder der Risikoanalyse gerechtfertigt ist oder wenn zeitweise einem oder mehreren Grenzabschnitten eine Risikoeinstufung (kritisches Risiko) zugeordnet wurde, sollte der Exekutivdirektor der Agentur dem betreffenden Mitgliedstaat empfehlen, gemeinsame Aktionen oder Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken einzuleiten und durchzuführen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Schwachstellenbeurteilung oder bei einer Einstufung von einem Außengrenzabschnitt oder mehreren Außengrenzabschnitten als…
Der Exekutivdirektor prüft, billigt und koordiniert Vorschläge der Mitgliedstaaten für gemeinsame Aktionen oder Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken.…
Er bewertet, billigt und koordiniert gemäß Artikel 37 Absatz 3 Vorschläge der Mitgliedstaaten für gemeinsame Aktionen oder Soforteinsätze zu…
Bei der Entscheidung über das Ersuchen eines Mitgliedstaats berücksichtigt der Exekutivdirektor die Ergebnisse der Risikoanalysen der Agentur und die…
Der Exekutivdirektor stützt sich in Bezug auf die den betreffenden Mitgliedstaaten zu empfehlenden Maßnahmen auf die Ergebnisse der Schwachstellenbeurteilung…
Um die Kapazität und Einsatzbereitschaft der Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Herausforderungen an ihren Außengrenzen anhand objektiver Kriterien beurteilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.